Gesetz zum Leistungsschutzrecht verabschiedet

ist es also doch passiert: Der Bundestag hat heute das umstrittene Gesetz zum Leistungsschutzrecht verabschiedet. Damit wollen Verlage ein Stückchen vom Google-Kuchen: Künftig sollen gewerbliche Anbieter wie Suchmaschinen (oder das Poesiebüro) zahlen, wenn sie Auszüge von Artikeln (Snippets) zitieren.

Text der Gesetzesvorlage

veröffentlicht: Anke Engelmann, Freitag, 01.03.2013

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