Verlinkung erlaubt

In einem aktuellen Urteil bestätigte das Bundesverfassungsgericht, dass Links in Internet-Beiträgen zur journalistischen Praxis gehören. Geklagt hatte ein Musikproduzent gegen Heise c't. Der Verlag hatte über einen Software-Produzenten berichtet, dessen Software Kopierschutz aufhebt. Ein Link führte  zu dem Produzenten.
Bericht auf heise.de
Bericht in der taz

veröffentlicht: 01.02.2012 / Anke Engelmann in Fundstücke

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